Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen

Als Drehscheibe für Berufsqualifikation stehen land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen (LFAs) an einer Ausbildung interessierten Menschen genauso wie den Ausbildungs- und Lehrbetrieben zur Seite. Als Behörden sind die LFAs für die Abhaltung von Prüfungen verantwortlich.
Je nach Bundesland bieten die LFAs Ausbildungen in zahlreichen Berufen an – von der Lehre oder der Facharbeiterstufe im zweiten Bildungsweg bis zum Meisterniveau. Das Angebot richtet sich an junge Menschen sowie an Erwachsene: Lehrlinge, zukünftige Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Angestellte.

Aufgaben

  • Genehmigung von Lehrverträgen

  • Zustimmung zur Auflösung eines Lehrverhältnisses oder zu einem Lehrstellenwechsel

  • Zulassung und Abhaltung von Prüfungen

  • Anerkennung der Lehrberechtigten, Ausbilder und Lehrbetriebe und zum Widerruf dieser Anerkennung

  • Führen der Lehrlingsstammrollen und Eintragung der Lehrlinge

  • Erlassung der Behaltepflicht oder Bewilligung von Kündigungen vor Ablauf der Behaltepflicht gemäß § 125 Abs. 8 des Landarbeitsgesetzes 1984

  • Ausarbeitung von Lehrbedingungen und Festsetzung von Lehrlingsentschädigungen

  • Mitwirkung an integrativer Berufsausbildung

Ziele

  • Gestaltung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung

  • persönliche Beratung und Information in Fragen der Berufsausbildung

  • wertschätzende Zusammenarbeit mit Trainerinnen und Trainern, Prüferinnen und Prüfern und Kooperationspartnerinnen und -partnern

Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen

Beratungsangebote

  • LFA

    Die land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen sind Dein Ansprechpartner für eine Beratung zu Aus- und Weiterbildung in der Land- und Forstwirtschaft.
    Landwirtschaft
    Lehre