
Sonderstipendium für Exzellenz für Studium im Ausland
Du bist ein ordentlich Studierender oder eine ordentlich Studierende (Bachelor-, Master oder PhD-Studium) mit Wohnsitz in Niederösterreich und einer herausragenden Leistung an einer Universität mit Exzellenzcharakter im Ausland, dann kannst Du Dir hier Deine Förderung abholen.
- Voraussetzungen
- Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2017 oder sonstiger Niederösterreich-Bezug. Zur Beachtung: Ausnahme von der durchgehenden Wohnsitzmeldung ist z.B. ein vorhergehender Auslandsaufenthalt zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken.
- Aufnahme an einer renommierten Universität im Ausland - Beurteilung im Einzelfall unter Berücksichtigung von internationalen Universitäts-Rankings.
- Höchstalter: 35 Jahre bei Antragstellung
- Herausragende persönliche Eignung wie Schul-/Studienerfolg, sonstige Leistungen.
Wie viel wird gefördert?
Max. 20.000 € pro Jahr