
Postgraduale Forschungstätigkeit im Ausland
Du hast Deinen Wohnsitz in Niederösterreich und planst einen Aufenthalt im Ausland (weltweit) zum Zweck einer postgradualen Forschungstätigkeit - dann kannst Du Dir hier Deine Förderung abholen.
- Voraussetzungen
- Postgraduale Forschungstätigkeit im Ausland.
- Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2017. Ausnahme von der durchgehenden Wohnsitzmeldung ist z.B. ein vorhergehender Auslandsaufenthalt zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken.
- Höchstalter: 40 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium.
Wie viel wird gefördert?
Der jeweilige Förderbetrag für den bestätigten Zeitraum wird einmalig pauschal zur Auszahlung gebracht.
Aufenthaltsdauer
Förderhöhe
3 Monate
540 €
4 Monate
720 €
5 Monate
900 €
6 Monate
1.080 €
7 Monate
1.280 €
8 Monate
1.480 €
9 Monate
1.680 €
10 Monate
1.880 €
11 Monate
2.080 €
12 Monate
2.280 €