
NÖ Weiterbildungsscheck
Das Land Niederösterreich und der Europäische Sozialfonds (ESF) fördern Deine berufliche Weiterbildungsmaßnahme.
Du bist...
- Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden
- Die Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden, der mit dem Land Niederösterreich einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.
- Die Qualifizierungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Aus- oder Weiterbildung dienen. Gefördert werden weiters Prüfungsgebühren und die Nostrifizierung von beruflichen Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden.
Wie viel wird gefördert?
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 % der Kurskosten bzw. der Prüfungsgebühr und ist mit maximal 3.000 € begrenzt. Der Förderwerber/die Förderwerberin hat jeweils einen Selbstbehalt von 10 % und allfällige, die maximale Förderung übersteigende Kosten zu tragen. Förderungen von dritter Seite sind insoweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbetrag (inklusive des NÖ Weiterbildungsschecks) nicht höher als die nachgewiesenen Kurskosten sein darf.
Antragstellung
Bildungsplan
Im Vorfeld der Qualifizierungsmaßnahme und vor Antragsstellung muss verpflichtend ein Bildungsplan bei einer anerkannten anbieterneutralen Bildungsberatung erarbeitet werden (z.B. Netzwerk Bildungsberatung NÖ, Bildungsberatungen von gesetzlichen Interessensvertretungen, Bildungsberatungen mit IBOBB-Zertifizierung). Nähere Informationen dazu unter: https://www.bildungsberatung-noe.at/
Teilnahme
Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.