
LAK Zuschuss zum Familienzeitbonus - „Papamonat”
Der Zuschuss für alle kammerzugehörigen Väter, die nach der Geburt ihres Kindes einen „Papamonat“ in Anspruch nehmen.
Anspruchsberechtigt sind...
kammerzugehörige Väter, die nach der Geburt ihres Kindes einen "Papamonat" in Anspruch nehmen.
- Voraussetzungen
- mindestens 6 Monate in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt gewesen
Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss kann für eine Aufstockung des Familienzeitbonus (ca. 700 €) auf 1.000 € ab 1. Jänner 2020 beantragt werden. Bei einer Bewilligung des Antrags kommt der Differenzbetrag (ca. 300 €) zur Auszahlung
Hier geht’s zum Zuschuss zum Familienzeitbonus - „Papamonat”
Antragstellung
1.
Antragstellung
Das Antragsformular ist ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterfertigen und mit den erforderlichen Unterlagen der NÖ Landarbeiterkammer zu übermitteln.
2.
Erforderliche Unterlagen
Überweisungsbeleg der Österreichischen Gesundheitskasse