
LAK Digitalisierungszuschuss
Um die Betriebsratsarbeit in Zeiten der COVID 19-Pandemie zu erleichtern, unterstützt die NÖ Landarbeiterkammer Betriebsratskörperschaften beim Ankauf eines Laptops oder Tablets für die Betriebsratsarbeit.
- Voraussetzungen
- Betriebsratsbeschluss über den Erwerb eines Laptops für die Betriebsratskörperschaft
- Eine aktive Betriebsratskörperschaft bei Antragsstellung
Wie viel wird gefördert?
Die NÖ Landarbeiterkammer gewährt für die Betriebsratskörperschaft einen Zuschuss in der Höhe von 30% des Kaufpreises eines Laptops/Tablets, maximal EUR 300 €. Erhält die Betriebsratskörperschaft von anderer Seite einen Zuschuss, wird die Differenz auf die Gesamtkosten für die Berechnung herangezogen.
Antragstellung
Antragsformular
Das Antragsformular und die erforderlichen Belege per Post oder per E-Mail an die NÖ Landarbeiterkammer [email protected] zu übermitteln.
Erforderliche Unterlagen
– Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
– Kopie der Zahlungsbestätigung, auf welcher ersichtlich ist, dass der Laptop von der Betriebsratskörperschaft bezahlt wurde.
– Beschluss vom Betriebsrat
Rechtsanspruch
Auf die Gewährung des Zuschusses zum Kauf eines Laptops besteht kein Rechtsanspruch. Wurde der Zuschuss aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist dieser der NÖ Landarbeiterkammer rückzuerstatten.