
Auslandssemester und Auslandspraktika
Du hast Deinen Wohnsitz in Niederösterreich und absolvierst im Rahmen eines Bachelor- bzw. Masterstudiums ein Auslandssemester bzw. Auslandspraktika mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens 3 bis maximal 12 Monaten – dann kannst Du Dir hier Deine Förderung abholen.
- Voraussetzungen
- Ordentliches Studium an einer inländischen Hochschule.
- Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2017
- Höchstalter: 35 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Nachweis des Studienerfolgs
Wie viel wird gefördert?
Der jeweilige Förderbetrag für den bestätigten Zeitraum wird einmalig pauschal zur Auszahlung gebracht.
Aufenthaltsdauer
Förderhöhe
3 Monate
540 €
4 Monate
720 €
5 Monate
900 €
6 Monate
1.080 €
7 Monate
1.280 €
8 Monate
1.480 €
9 Monate
1.680 €
10 Monate
1.880 €
11 Monate
2.080 €
12 Monate
2.280 €