
LAK Ausbildungszuschuss
Kammerzugehörige Eltern, deren Kinder eine Lehre oder Ausbildung absolvieren, können einen Antrag auf einen Ausbildungszuschuss stellen.
- Voraussetzungen
- mindestens 6 Monate im Kalenderjahr in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt
- das Kind darf die Nettoeinkommensgrenzen (Lehrlings- oder Ausbildungsentschädigung) nicht überschreiten.
- das Kind befindet sich in einem Lehr- oder Ausbildungsverhältnis
Höhe des Ausbildungszuschusses
Die Höhe des Ausbildungszuschusses ist nach der monatlichen Lehrlings- oder Ausbildungsentschädigung netto gestaffelt:
Zuschussbetrag
190 €
165 €
140 €
Antragstellung
Antragstellung
Das Antragsformular ist ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterfertigen und mit den erforderlichen Unterlagen nach Ablauf der Probezeit (im 1. Lehr-/Ausbildungsjahr) dem ServiceCenter der NÖ Landarbeiterkammer in St. Pölten zu übermitteln.
Erforderliche Unterlagen
– Antragsformular
– Kopie des Lehr- oder Ausbildungsvertrags
– Kopie der aktuellen monatlichen Lehrlings-/Ausbildungsentschädigung netto
Alle erforderlichen Unterlagen müssen in deutscher Sprache ausgefüllt sein
Frist
Der Antrag kann für jedes laufende Lehr- oder Ausbildungsjahr gestellt werden.